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Neheim erhält 1360 einen Jahrmarkt

Wochenmarkt NeheimSeit 1360 besitzt Neheim das Recht, einen Markt abzuhalten. Der zweimal wöchentlich stattfindende Wochenmarkt  ist die jüngste Generation dieser 650 Jahre alten Einrichtung.Foto: Helmutheinz Welke

Nach der Verleihung des Stadtrechts im Jahre 1358 gewährte Graf Gottfried IV. von Arnsberg seiner Stadt Neheim 1360 ein weiteres bedeutendes Privileg: einen freien Jahrmarkt. Über die Bedeutung der mittelalterlichen Märkte informiert ein Beitrag der Online-Enzyklopädie Wikipedia.

In der Urkunde vom 18. Juni 1360 heißt es (übertragen in heutige Ausdrucksweise):

Wir, Gottfried, Graf zu Arnsberg, tun kund allen Leuten, welche diesen Brief sehen und lesen hören, dass Wir mit Zustimmung aller Unserer Erben gegeben haben und geben in diesem Briefe Unserer Stadt Neheim einen Frei-Jahrmarkt und eine Frei-Kirmes auf St. Johannes des Täufers Tag zu Mittsommer (Anm.: 24. Juni) und drei Tage vor und nach demselben Tage. Und wer den Markt besucht, der soll frei ziehen von und nach Hause und soll unbelästigt bleiben von Uns, Unseren Erben und Unseren Amtsleuten, solange die Freiheit des Marktes dauert. Auf dass dies beständig, fest und unverbrüchlich bleibe, so haben Wir Unser Insiegel zum Zeugnis für Uns und Unsere Erben an diesen Brief gehängt.

Gegeben im Jahre des Herrn 1360 am Donnerstag nach dem Tage St. Vitus des Märtyrers

(Zitiert nach der Wiedergabe im Neheimer Heimatbuch 1928)

„Jetzt war Neheim im Vollbesitz städtischer Freiheiten und konnte sich in seinen inneren Verhältnissen frei und ungehindert entwickeln", kommentierte der Heimatforscher Bernhard Bahnschulte (1894 - 1974) den Vorgang in einem Beitrag für das Neheim-Hüstener Heimatbuch 1958.

Urkunde, mit der Graf Gottfried IV. von Arnsberg Neheim 1360 einen Jahrmarkt verliehMit Urkunde vom 18. Juni 1360 (hier eine Reproduktion aus dem Neheimer Heimatbuch 1928) verlieh Graf Gottfried IV. von Arnsberg der Stadt Neheim einen „Frei-Jahrmarkt“ (Begriff gelb markiert).