Sie sind hier: Startseite > Der Blick zurück > „Man wird seiner gedenken bis in fernste Zeiten“

Besucherzähler

Seit 28. Juli 2010:
021294
heuteheute24
gesterngestern60
diese Wochediese Woche613
dieser Monatdieser Monat1117
Besucher online: 4

„Man wird seiner gedenken bis in fernste Zeiten“

Peter Soemer
Hageröschen aus dem Herzogtum Westfalen

Wo wär in ganz Westfalen eine Stadt,
Die solch ein selt'nes Glück wie Neheim hat?
Herr Gottfried, Graf von Arnsberg, hatte sie so lieb,
Dass er ihr neunmalhundert Morgen Wald verschrieb,
Bevor er ohne Leibeserben sank ins Grab
Und Köln ihm für sein Land viel tausend Gulden gab.
Zum Dank hat Neheim seinem Herrn versprochen,
Für ihn und sein Gemahl in seiner Sterbewochen
Memorien auf ew'ge Zeit zu gründen,
Als ob beide über Erden stünden.
Treu hält die Stadt, was sie dem Herrn versprach.
Am letzten Sonntag vor Michaelistag
Besuchen Bürgermeister und Räte
Die Totenvesper und Vigilgebete.
Am Montag gehn sie um den Hochaltar;
Dort bringt ein jeder eine Gabe dar.
Und wenn das Hochamt und die Predigt enden,
Ziehn sie aufs Rathaus, um mit eignen Händen
Jedwedem Schulkind ein Vierpfennigbrot zu spenden.
Die Kinder freuen sich all an diesen Gaben,
Denn Kinderherz und -mund sind leicht zu laben.
Wenn's Mittag läutet, geh'n die Herrn ins Haus
Des Stadtrentmeisters zu dem Leichenschmaus,
Wofür sie Donatoren-Essen sagen.
Das Wort ist halb lateinisch, klingt gelehrt
Und heißt ein Mahl, womit man Geber ehrt.
Der städtische Diener hat schon aufgetragen.
In seiner Uniform ist er erschienen,
Die lieben Gäste würdig zu bedienen.
Der Bürgermeister setzt sich zum Pastor gemütlich
Und alle Tischgenossen tun sich gütlich.
Das Mahl ist gut, doch jeder denkt: Das Beste
Ist die Gemütlichkeit bei diesem Feste.
Drum kommen alle gern noch zweimal wieder
Und setzen sich zum Mittagsmahle nieder.

„Seit fast 600 Jahren übt man in Neheim einen Brauch, der in ganz Westfalen wohl einmalig ist“, stellte der Heimatforscher Bernhard Bahnschulte (1894 - 1974) im Jahre 1956 in einem Zeitungsartikel fest. Er bezog sich damit auf die sogenannte Donatorenfeier, mit der die Stadt Neheim, später die Stadt Neheim-Hüsten und heute die Stadt Arnsberg dem einstigen Landesherrn Graf Gottfried IV. von Arnsberg (um 1295 - 1371) alljährlich für die Schenkung des 925 Morgen großen Stadtwaldes gedankt haben und immer noch danken. In besagtem Beitrag vom 8. September 1956 in der Westfalenpost zitiert Bahnschulte den damaligen Kölner Domprobst Hecker mit den Worten, das Urteil „Undank ist der Welt Lohn“ könne auf die Stadt Neheim-Hüsten nicht angewandt werden.

Neheim plötzlich reich

Grabfigur Graf Gottfried IV. von ArnsbergGrabfigur des Grafen Gottfried IV. von Arnsberg auf dem Sarkophag im Kölner Dom, Kopie in der St.-Johannes-Kirche in Neheim.

Der Graf hatte seinerzeit solche Gedächtnisfeiern zur Bedingung gemacht, als er per Urkunde vom 29. Juni 1368 „den Hohensundern, den Vitiksundern, die Grevenheide und das Donnerscheidt mit allem Nutz und Zubehör, wo das auch gelegen ist“, seiner Stadt Neheim vermachte. Er beabsichtige damit, „Unsere vorgenannte Stadt zu befestigen und zu bessern nach ihrer Macht“, heißt es weiter in der Urkunde. Das Städtchen Neheim wurde plötzlich reich. „Der Waldbestand der Stadt, bis dahin hauptsächlich aus dem Wiedenberg und dem Neheimer Kopf bestehend, wurde dadurch wesentlich vergrößert“, erklärte Bahnschulte. Es handelt sich um die Forstparzellen Grevingheide, Zuhang, Wilmsbusch, Sachsgehr, Habichtshorst und Herrenwiese, die sich heute noch im Besitz der Stadt befinden.

„Wir hinwiederum begehren von ihnen, und sie haben uns dies auch gelobt, dass sie für Uns, Unsere Ehefrau Anna und alle Unsere Voreltern jedes Jahr zwei Begängnisse halten sollen mit Vigilien, Messen und Commendationen, genau so, als ob Wir noch über der Erde stünden“, ließ der schon in hohem Alter stehende und offensichtlich um sein Seelenheil besorgte Graf schriftlich festhalten. Der streitbare und unablässig in Fehden verwickelte Landesherr war schließlich auch schon einmal vorübergehend mit dem päpstlichen Bann belegt worden, nachdem er bei Auseinandersetzungen um seine Grafschaft den Bischof von Münster gefangen genommen hatte.

Die Überlieferung hat uns von Gottfried IV. das Bild eines frommen und bei seinen Untertanen sehr beliebten Souveräns vermittelt. Seinen ihm treu ergebenen Städten hatte er manche Gunst erwiesen. Besonders Neheim, das schon seit 1263 stark befestigte Örtchen an der „heißen“ Grenze zu Kurköln und zur Grafschaft Mark, stattete er immer wieder großzügig mit Privilegien aus. So erhielt die Festung im Ruhr-Möhne-Eck 1358 endlich volle Stadtrechte und 1360 auch einen freien Jahrmarkt. Hüsten bekam 1360 die Stadtrechte einer Freiheit (ohne Befestigung).

Grafschaft für 130000 Gulden verkauft

Graf Gottfried IV. von ArnsbergBildnis des Grafen Gottfried IV. von Arnsberg (um 1295 - 1371) auf seinem Grab im Kölner Dom. Foto aus dem Heimatbuch Neheim-Hüsten 1958.

Gegen Ende seines langen Lebens hatte Gottfried resigniert, denn seine Macht war ihm allmählich entglitten. Während vieler Territorialkriege waren einige seiner Verbündeten schließlich zu seinen Hauptgegnern geworden: der Erzbischof und Kurfürst von Köln sowie der mit ihm (Gottfried) verwandte Graf von der Mark. Immer wieder hatten sie ihm empfindliche Niederlagen zugefügt. Herrschaftsansprüche, Gerichts- und Gebietsrechte, unter anderem Fredeburg, hatte er abtreten müssen. Selbst seine Hauptstadt Arnsberg war belagert, erobert und zerstört worden.

Da Gottfried keine Nachkommen hatte – seine Ehe mit Anna von Kleve war kinderlos geblieben –, konnte sich sein Erzfeind, Graf Engelbert III. von der Mark, als Verwandter bereits berechtigte Hoffnungen auf die Übernahme der Grafschaft Arnsberg machen. Um diesem drohenden Schicksal zu entgehen, wollte der Arnsberger schließlich seine Grafschaft einem Neffen aus dem Hause Oldenburg übertragen. Als dieser vorzeitig starb, war die Nachfolgefrage wieder offen. Gottfried nahm letzten Endes dann doch Übernahmeverhandlungen mit Köln auf. Erleichtert wurde ihm dieser Schritt durch die zwischenzeitlich am Erzstuhl eingetretenen Veränderungen. Wegen Krankheiten und seines Alters war Erzbischof Engelbert III., der Onkel des gleichnamigen Grafen von der Mark, nämlich nicht mehr in der Lage, sein Amt auszuüben. Als Koadjutor war ihm deshalb der um Ausgleich bemühte Erzbischof von Trier, Kuno von Falkenstein, zur Seite gestellt worden.

Gottfried entschied sich schließlich, seine Grafschaft für 130000 Gulden an Köln zu verkaufen. Am 25. August 1368 wurde das Geschäft beurkundet. Der Graf machte zur Bedingung, dass niemals irgendein Teil seines Gebietes an den Märker fallen dürfe. Dem Erzbischof von Köln, der seit dem 12. Jahrhundert auch Herzog von Westfalen war, machte dies die Arrondierung seines Herrschaftsgebietes möglich. Die Kölner waren dafür so dankbar, dass sie Graf Gottfried das Privileg gewährten, als bis heute einziger weltlicher Herrscher in den heiligen Hallen des Hohen Doms zu Köln inmitten von Heiligen und hohen geistlichen Würdenträgern zur letzten Ruhe gebettet zu werden. Möglicherweise hat dazu auch beigetragen, dass der vereinbarte Kaufpreis offenbar nie gezahlt worden ist.

Gemeinsam mit seiner Ehefrau Anna nahm Gottfried 1369 seinen Ruhesitz in Brühl bei Köln. Dort ist er am 21. Februar 1371 gestorben. Seine Witwe lebte noch einige Zeit in Hachen und Wildshausen bei Oeventrop. Wann sie gestorben ist und wo sie begraben liegt, ist unbekannt.

Grafenbegängnis früher zweimal jährlich

Kranzniederlegung im Kölner DomDie Neheimer Schützen bei der Kranzniederlegung im Jahre 2008 am Grab des Grafen Gottfried IV. von Arnsberg im Kölner Dom.

Wie es in der Schenkungsurkunde festgelegt ist, wurde das Begängnis früher jährlich zweimal gehalten: „das erste am nächsten Werktag nach dem zweiten Fastensonntag, das zweite am Werktag nach Unserer Frauen Tage zu der Letzten“ (Mariä Geburt, 8. September). Irgendwann ist diese Feier auf einmal jährlich reduziert worden. Sie fand am Sonntag und Montag vor Michaelis (29. September) statt. Dazu Bahnschulte: „Die kirchliche Feier beginnt Sonntagnachmittag nach der Andacht mit Vesper und Komplet; am Montagmorgen wird in der Pfarrkirche das Totenoffizium gebetet, anschließend ein Hochamt und gleichzeitig eine stille Messe gelesen. Während des Hochamts gedenkt der Pfarrer in einer kurzen Ansprache des edlen Stifterpaares und der von ihm gemachten Schenkung. Nach dem Hochamte legen die Vertreter der Stadt ein Geldopfer auf den Altar und begeben sich zum Rathaus, wo sie vor dem Portal den nichtschulpflichtigen Kindern Stütchen austeilen, während die Stadtkapelle dabei musiziert." Woher der Brauch der Stütchenverteilung stammt, wissen wir nicht. Bürgermeister Carl-Joseph Dinslage (1818 - 1886, Bürgermeister 1847 - 1886) hatte den Stadtverordneten dazu 1848 mitgeteilt: „Woher und wann der Brauch der Verteilung des Weißbrotes entstanden, wird wohl nicht ermittelt werden können; schwerlich dürfte jedoch dieser Brauch im 14. Jahrhundert bestanden haben.“

Auch eine gesellige Zusammenkunft hatte sich der Graf ausbedungen. Dafür sollten die Stadtväter einmal im Jahr zwei Mark aufbringen. Weil diese Summe später nicht mehr ausreichte, fand man eine pragmatische Lösung: Das Donatoren-Essen wurde auf die Zeit um den Michaelistag verlegt, weil dies ein alter Abgabetermin war. In Neheim hatten unter anderem zwölf Hauseigentümer Hühner an die Stadt abzuliefern. So wurde aus der Gedächtnismahlzeit im Volksmund das „Hühneressen“. Es fand zum Abschluss der Feierlichkeiten am Montagabend statt, und zwar zunächst im Haus des Stadtrentmeisters. Außer diesem nahmen der Bürgermeister und die Ratsherren, die Geistlichen und der Küster, die Lehrer und der Stadtdiener teil. Als der Kreis der Gäste später größer wurde, musste das Essen in den Saal des Rathauses verlegt werden. Bahnschulte berichtet, dass der Polizeidiener als Faktotum des Rathauses, unterstützt von einigen jungen Mädchen, die Gerichte in großen Schüsseln zum Bankett trug. Schließlich wurden die Feiern in die Wirtshäuser verlegt.

Aus den „Donatoren“ wurden die „Doctoren“

Skulptur StütchenverteilungEine Bronzeskulptur vor dem Haus Strucken in der Mendener Straße stellt die Stütchenverteilung dar.Alle Fotos: Helmutheinz Welke

Das Grafenbegängnis ist im Laufe seiner Geschichte immer wieder wechselnden Zeitumständen angepasst worden. So wurde die Stütchenverteilung schließlich auf die Kinder in den Schulen und nach der Vereinigung von Neheim und Hüsten im Jahre 1941 auch auf die Kinder in Hüsten ausgedehnt. Bei der Donatorenfeier des Jahres 1956 kam es erstmals zur Aufführung eines Graf-Gottfried-Spiels. Das Stück aus der Feder des Soester Schriftstellers Erwin Sylvanus wurde auf der Freitreppe vor dem Hauptportal der St.-Johannes-Kirche inszeniert. Vor einigen Jahren haben Lehrer und Schüler der Grundschulen Karl Wagenfeld in Neheim und Mühlenberg in Hüsten die Aufgabe übernommen, mit immer wieder neuen und selbst verfassten Graf-Gottfried-Spielen zu den Feierlichkeiten rund um die Stütchenverteilungen in beiden Ortsteilen beizutragen. Die Kranzniederlegung am Grab des Grafen im Kölner Dom gibt es laut Bahnschulte erst seit den dreißiger Jahren des letzten Jahrhunderts.

Die Gedächtnisfeiern sind wohl auch manches Mal aufgrund widriger Umstände ausgefallen. Am 17. September 1860 beschloss die Neheimer Stadtverordnetenversammlung mit fünf gegen drei Stimmen, das „Tractament“ ausfallen und das dadurch eingesparte Geld dem Hospital zukommen zu lassen. Die drei in der Abstimmung unterlegenen Stadtverordneten erhoben daraufhin Anspruch auf eine Geldentschädigung, die ihnen „des Friedens wegen“ gewährt wurde. Einige Jahre früher war die Diskussion aufgekommen, ob dieses Grafenbegängnis nicht schon völlig in Vergessenheit geraten sei. Es fand nämlich gar nicht mehr statt. Ersatzweise trafen sich Stadtväter und Gäste einmal jährlich zum „Doctoren-Tractament“. Erst der berühmte „Doktor van Naime“, Dr. Friedrich Hilsmann (1808 - 1900), machte klar, dass es sich dabei um die verballhornte Bezeichnung der Donatorenfeier handele. In diesem Sinne schrieb Bürgermeister Dinslage am 26. September 1847: „Dem Herrn Stadtverordneten-Vorsteher Plecking wird hierdurch von Seiten des Magistrats gemäß dem Referat des Ratsherrn Dr. Hilsmann eröffnet: dass das bevorstehende Festessen nicht wie bisher irrig geschehen zum Gedächtnis sogenannter Doctoren stattfindet, sondern dass Graf Gottfried von Arnsberg der Gründer desselben ist und dass nur diesem ehemaligen Landesherrn zu Ehren das Festessen von Seiten der Stadt gegeben wird und gegeben werden muss.“

Archivare mussten unleserliche Urkunde entziffern

Buchtitel Heimat entdeckenBernhard Bahnschultes Beitrag „Fortwährender Dank an Graf Gottfried“ ist in dem Buch „Heimat entdecken“ enthalten, das der Heimatbund Neheim-Hüsten 1998 herausgegeben hat. Es ist zum Preis von 20 Euro erhältlich.Literatur

Über den Inhalt der eingegangen Verpflichtungen war man sich vordem nicht immer im Klaren gewesen. Im Jahre 1826 wurde der Neheimer Bürgermeister Wilhelm Rocholl bei den Archivaren der Königlich Preußischen Regierung zu Arnsberg mit der Bitte vorstellig, ihm den Inhalt der beigefügten „unleserlichen“ Urkunde anzugeben. Vermutlich hatte das Dokument unter den Auswirkungen des großen Stadtbrandes von 1807 gelitten. Mit beglaubigter Abschrift kam die Urkunde wieder zurück, und Rocholl konnte dem Begleitschreiben der Abteilung des Inneren unter anderem die Anmerkung des Regierungsbeamten entnehmen: „... und wollen Sie dafür sorgen, dass künftig nur der darin angegebene Betrag verwendet werde“.

Das war nicht immer möglich, denn manchmal wurde die Traditionsveranstaltung mit anderen großen Ereignissen verbunden. So wurde das Grafenbegängnis am 28. September 1863 gemeinsam mit der Einweihung des neuen städtischen Hospitals und dem „600-jährigen Jubelfest des Bestehens Neheims als Stadt“, wie es später im Central-Volksblatt hieß, gefeiert. Letzteres bezogen die Stadtväter auf die 1263 von Erzbischof Engelbert von Köln erteilte Genehmigung, Neheim wie eine Stadt zu befestigen, nicht auf die eigentliche Verleihung der Stadtrechte 1358. „Wie manche Stürme sind seitdem über die Stadt hinweggebraust“, erinnerte Dinslage 1868 bei der 500-Jahr-Feier der Waldschenkung. „Ein halbes Jahrtausend ist verflossen“, fügte der Bürgermeister hinzu, „und wir gedenken auch in gemütlicher Gesellschaft des edlen Gebers, und man wird seiner gedenken bis in fernste Zeiten.“