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Sonntag, den 13. März 2011 um 22:18 Uhr |
Satzungsziel: Erhaltung und Förderung des Kulturgutes
Unsere aktuelle Umfrage (siehe Startseite) liefert zwar keine repräsentativen Ergebnisse, macht aber deutlich, dass die finanzielle Beteiligung des Heimatbundes an der Renovierung von Privathäusern in der Neheimer Altstadt durchaus kritisch gesehen wird. Nur 43 Prozent (Stand: 13. März 2011, 18.00 Uhr) der Teilnehmer halten dies für eine sinnvolle Investition in die Denkmalpflege.
Über die Hintergründe des Vorgangs haben nicht nur wir hier an dieser Stelle, sondern auch die Presse schon eingehend berichtet. Dennoch sei zur Klarstellung Folgendes gesagt:
- Mit einer solchen Aktion erfüllt der Heimatbund satzungsgemäß seine Aufgaben. Dazu heißt es in § 2 der Satzung: „...die Erhaltung des vorhandenen Kulturgutes in den Ortsteilen der Stadt Arnsberg 1 sowie dessen Förderung und Weiterentwicklung“. Unten der Link zu unserer Satzung.
- Mehrere unserer Vorstandsmitglieder wirken in dem Arbeitskreis Strohdorf mit, der sich in Zusammenarbeit mit der Stadt Arnsberg die Aufwertung der Neheimer Altstadt zur Aufgabe gemacht hat. Das große Interesse an den Neheimer Stadtführungen zeigt, dass dies auch unter touristischen Gesichtspunkten Sinn macht. Nicht nur Arnsberg, auch Neheim hat einiges zu bieten.
- Das investierte Geld stammt nicht aus dem Beitragsaufkommen unserer Mitglieder. Es wurde uns von einem Sponsor, der ungenannt bleiben möchte, zur Verfügung gestellt, und zwar für eben jenen Zweck.
So besehen, erhält dieses finanzielle Engagement einen ganz anderen Stellenwert, als es auf den ersten Blick den Anschein hat.
Das Bild (Fotos: Karl-Georg Wuschansky/Helmutheinz Welke) zeigt das Fachwerkhaus in der Mendener Straße, dessen Fassade mit Beteiligung des Heimatbundes renoviert wurde: Links der frühere Zustand, rechts das heutige Aussehen. Es ist jetzt wieder ein Schmuckstück.
Satzung des Heimatbundes Neheim-Hüsten
Artikel: Heimatbund fördert Renovierung alter Fassade
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